Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aussteller und Geschäftspartner.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Lebenskraft Event & Coaching GmbH, CH- Männedorf ZH
Massgebend für die Zulassung von Ausstellern ist das Ausstellungsgut bzw. das Fachgebiet. Die Messeleitung entscheidet allein über die Zulassung von Ausstellern, welche auch mit unseren ethischen Anforderungen einverstanden sind. Mitaussteller sind auf einer zusätzlichen Anmeldung aufzuführen und müssen von der Messeleitung genehmigt werden.
Die definitive Zuteilung erfolgt durch die Zustellung des Standplanes. Es liegt im freien Ermessen der Messeleitung, allfälligen Einsprachen zu entsprechen. Sollte dies nicht möglich sein, entsteht kein Recht auf Vertragsrücktritt. Die Messeleitung haftet dem Aussteller nicht für irgendwelche Folgen, die sich aus der Lage oder Umgebung seines Standes ergeben.
Die konkrete Standausstattung (z.B. Vorhandensein einer Messewand, Anzahl und Maße der bereitgestellten Tische, Stuhlanzahl, Stromanschluss, Beleuchtung usw.) kann je nach Messe, Veranstaltungsort und gebuchter Standkategorie variieren. Die jeweils gültige Ausstattung wird im Anmeldeformular zur jeweiligen Messe sowie in der Zulassungsbestätigung verbindlich ausgewiesen. Sofern im Anmeldeformular nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind Messewand-Systeme, zusätzliche Möbel sowie technische Sonderausstattung (z.B. Strom, WLAN, Internetanschluss) nicht im Standpreis enthalten und müssen separat gebucht oder durch den Aussteller selbst mitgebracht werden. Aussteller sind gehalten, sich vor der Anmeldung in den Angaben zur jeweiligen Messe über die konkrete Ausstattung zu informieren.
Mit der Zulassungsbestätigung wird die Standmiete inkl. allfälliger Nebenkosten zur Zahlung fällig. Lebenskraft Event & Coaching GmbH stellt dem Aussteller hierfür folgende Zahlungswege zur Verfügung:
Sofern im Anmeldeformular die Möglichkeit einer Ratenzahlung (Anzahlung und Restbetrag) angeboten und vom Aussteller gewählt wird, wird mit der Zulassungsbestätigung eine Anzahlung in der dort ausgewiesenen Höhe fällig. Der verbleibende Restbetrag ist spätestens bis zum im Anmeldeformular bzw. in der Zulassungsbestätigung genannten Termin, in jedem Fall jedoch vor Messebeginn, vollständig zu begleichen. Bleibt der Restbetrag nach Ablauf dieser Frist offen, behält sich Lebenskraft Event & Coaching GmbH die Stornierung des Standplatzes unter Verfall der bereits geleisteten Anzahlung vor.
Bankverbindung für Überweisungen:
zu Gunsten von:
Lebenskraft Event & Coaching GmbHDie Rücktrittsgebühr bei Messeständen ist Fr. 500.– . Innerhalb von 45 Tagen vor Messebeginn ist kein Rücktritt mehr möglich. Reservierte Standplätze können unter Einverständnis des Veranstalters an weitere Interessenten abgetreten werden. Im Falle eines Abtretens bleibt die finanzielle Regelung Sache des Erstmieters.
Die Aussteller sind aufgefordert, sich an die gewerbe-, gesundheits-, sicherheits-, urheberrechtlichen, zollamtlichen und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorschriften zu halten. Die Messeleitung anerkennt keine Drittansprüche, welche infolge Nichtbeachtung solcher Vorschriften erhoben werden sollten.
Etwaige Anordnungen der Behörden sind für Aussteller und Veranstalter bindend und berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen gegenüber den Veranstaltern. Firmen, die den Vorschriften der Messe zuwiderhandeln, können durch die Messeleitung mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Sie haften für den vollen Betrag der Standmiete und aller Nebenkosten.
Die Aussteller sind in der Gestaltung ihrer Preispolitik frei; die zum Verkauf angebotenen Güter sind mit klaren und gut lesbaren Bezeichnungen der Verkaufspreise pro Verkaufseinheit zu versehen, oder es sind verbindliche Preislisten aufzulegen. Dies gilt auch für Beratungen. Die Preisdeklaration erfolgt in Druckaufschrift.
Die Aussteller werden gebeten, während der gesamten Öffnungszeiten der Messe ihre Güter auszustellen. Wir legen Wert auf eine persönliche Betreuung des Standes und fänden es gut, wenn Sie durchgehend anwesend sein können. Der Stand ist in einem sauberen Zustand zu halten und sauber zu hinterlassen sowie Beschädigungen oder Verunreinigungen des Bodens/ Strasse zu vermeiden. Werden Fritteusen oder andere ölhaltige Gebinde gebraucht, muss der Boden, die Pflästerung zusätzlich abgedeckt werden.
Werden genutzte Boden, Wände, Plätze oder Strassen beschädigt oder durch aussergewöhnlich starken Gebrauch übermässig abgenutzt, hat der Standnehmer für die Kosten der Instandstellung vollumfänglich aufzukommen. Dieser hat auch dann Ersatz zu leisten, wenn auf die sofortige Behebung des Schadens ganz oder teilweise verzichtet wird.
Die Erstellung von festen Verankerungen im Boden ist strikt untersagt.
Die Infrastruktur sowie die Aktion selbst dürfen den Verkehr nicht behindern. Die Durchfahrt ist während der ganzen Dauer der Messe zu gewährleisten.
Lautes Ausrufen und das nötigende Ansprechen von Passanten sind verboten.
Für Schäden und Verluste, die vor, während oder nach der Veranstaltung entstehen, können keine Haftungs- oder Regressansprüche geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich, das Ausstellungsgut und die Haftpflicht zu versichern. Der Haftungsausschluss erfährt auch durch die Bewachungsmaßnahmen der Messeleitung keine Einschränkung.
Der Aussteller haftet für Schäden, die er an den zur Verfügung gestellten Flächen, Böden oder Wänden verursacht vollumfänglich. Die Hausordnung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ist ebenfalls strikt einzuhalten.
Entsprechend den Vorschriften des Feuerwehrinspektorates darf zur Gestaltung der Ausstellung kein feuergefährliches Dekorationsmaterial wie Stroh, Schilfrohr, Tannenreisig oder leicht entflammbares Papier verwendet werden. Nachträgliche Auflagen sind ebenfalls zu erfüllen. Stoffe müssen schwer entflammbar sein (z.B. Seide) oder mit entsprechenden Sprays behandelt werden.
Produktpräsentationen und Selbstdarstellungen bilden einen Bestandteil der Ausstellung.
Sofern unvorhergesehene politische oder wirtschaftliche Ereignisse, brancheninterne Schwierigkeiten oder höhere Gewalt die Durchführung des Festivals verunmöglichen, so bleibt die Standmiete bis zu einem Betrag, der den der Messeleitung entstandenen Kosten entspricht, erhalten. Eine nach Abzug der Kosten verbleibende Differenz wird den Ausstellern zurückbezahlt. Es erwachsen dem Aussteller keine Schadenersatzansprüche aus der Nichtdurchführung des Festivals. Alle mündlichen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Als Verpflegungsbetriebe werden alle Unternehmer angesehen, die Getränke oder Nahrungsmittel zum Verkauf anbieten. Es wird vorausgesetzt, dass alle Anbieter als Verpflegungsbetriebe, alle gesetzlich erforderlichen Vorgaben einhalten und bei Bedarf vor Ort nachweisen können, u.a. Nachfolgende:
Zudem sind alle gesetzlichen Verstösse gegenüber den v.g. gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich durch den Standnehmer bzw. Verpflegungsbetriebseigner selbst zu tragen.
Jeder Aussteller wird verpflichtet, ebenso die Information zum Veranstaltungszeitpunkt der Messe auf der unternehmenseigenen Homepage zu publizieren, insofern die Möglichkeiten hierzu gegeben sind.
Eintrittstickets für Messen und Veranstaltungen können über die WEBSEITE online gebucht werden. Mit der erfolgreichen Bezahlung kommt der Vertrag zwischen dem Käufer und der Lebenskraft Event & Coaching GmbH zustande. Tickets sind grundsätzlich personengebunden, jedoch übertragbar; ein Rückerstattungsanspruch besteht — abgesehen von gesetzlich zwingenden Fällen wie einer Absage der Veranstaltung — nicht. Bei einer Verschiebung der Veranstaltung behalten bereits gekaufte Tickets ihre Gültigkeit für den Ersatztermin. Die Bezahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Payrexx AG („zahls.ch"); akzeptiert werden insbesondere Kreditkarten, TWINT, Apple Pay und Google Pay.
Soweit Lebenskraft Event & Coaching GmbH kostenpflichtige Mitgliedschaften anbietet, kommt das Mitgliedschaftsverhältnis mit erfolgreicher Bezahlung der ersten Periode zustande. Die jeweilige Laufzeit, die Gebührenstruktur sowie die Verlängerungs- und Kündigungsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung im Mitgliedschafts-Angebot. Die Abrechnung wiederkehrender Beträge erfolgt automatisch über den Zahlungsdienstleister Payrexx AG („zahls.ch"). Mitgliedschaften können — sofern nicht anders ausgewiesen — jederzeit auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode über das persönliche Konto auf der WEBSEITE oder per E-Mail an info@lebenskraft.ch gekündigt werden; bereits bezahlte Beträge für die laufende Periode werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Für kostenpflichtige Angebote der Lebenskraft-Akademie (z.B. Masterclasses, Workshops, Coaching-Programme) gelten — sofern nicht anders ausgewiesen — die in der jeweiligen Kursbeschreibung genannten Bedingungen. Die Bezahlung erfolgt online über Payrexx AG („zahls.ch"). Eine Stornierung durch den Teilnehmer ist bis 14 Tage vor Beginn des Angebots kostenfrei möglich; bei späterer Stornierung wird der volle Betrag fällig, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann.
Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem KUNDEN bzw. Aussteller und der Lebenskraft Event & Coaching GmbH unterstehen ausschliesslich dem Schweizerischen Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Vorschriften und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Männedorf bzw. der Kanton Zürich. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.